Beratung für Kommunen, Unternehmen, Gerichte und Privatpersonen

In erster Linie beantworten wir Ihnen Fragen wie beispielsweise:

Diese und ähnliche Fragen beantworten wir Ihnen im Rahmen von individuellen Beratungsgesprächen und Sachverständigengutachten. Dabei steht am Anfang die Besichtigung des Gebäudes, bei der wir das Gebäude und vor allem die betroffenen Räume inspizieren. Anhand der dabei vorgefundenen Bedingungen folgt n die Abstimmung der weiteren Vorgehensweise (z. B. Dokumentation zwecks Beweissicherung) sowie nach Ihrer Zustimmung die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen vor Ort. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten zusammengefasst und ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Die Untersuchungsstrategie wird an die individuellen Fragestellungen angepasst, damit unsere Dienstleistung Ihnen weiterhilft.

In einzelnen Fällen helfen bereits eine Inaugenscheinnahme und ein Beratungsgespräch weiter, während in anderen Fällen Untersuchungen (Raumluft- oder Materialanalysen) durchgeführt werden und in einem Sachverständigengutachten nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Sie können sich sicher sein, dass Sie in uns einen kompetenten Berater bei der individuellen Bekämpfung der Geruchs- bzw. Schadstoffbelastung gefunden haben!